Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Buchungsbedingungen
Version vom 21.02.2006
1. Die Agentur NewCast - International Model Agency - im weiteren NewCast genannt, vermittelt den Vertragsabschluß mit Fotomodellen, Mannequins, Komparsen / Statisten. Im weiteren Models genannt. Erklärungen seitens NewCast werden im Namen und für Rechnung der Models abgegeben.
2. Eine Haftung von NewCast für Forderungen, die sich aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und einem Model ergeben oder aufgrund gesetzlicher Regelungen gegenüber einem Model bestehen, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, solche Forderungen gegen den Anspruch von NewCast auf Zahlung der Honoraransprüche anderer Models, die von NewCast vermittelt werden, aufzurechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3. Dem Honorar des Vertragsabschlusses ist bereits eine entsprechende Vermittlungsgebühr enthalten. Es entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Vermittlungskosten. Weitere Details regelt ein entsprechender Vertrag zwischen NewCast und dem entsprechenden Model.
4. Zahlungen des Auftraggebers sind spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Sollte der Auftraggeber nach 10 Tagen noch nicht die volle Rechnungshöhe beglichen haben, so befindet er sich automatisch in Zahlungsverzug. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen ist erst nach vollständiger Bezahlung der gesamten Rechnung zulässig.
5. Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Aufnahmen lediglich für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Nutzung für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos und Internet bedarf in jedem Fall einer vorherigen Absprache.
6. Für die Rechtsbeziehung speziell zwischen den Fotomodellen und NewCast einerseits und dem Auftraggeber andererseits, gilt im Übrigen nachfolgendes Buchungsreglement für Models.
Buchungsreglements
§1 Allgemeines
Alle Leistungen, Lieferungen und Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Models, NewCast und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§2 Buchungsgrundlagen
(1) NewCast gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei NewCast bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
(2) Direktbuchungen unter Umgehung von NewCast sind unzulässig, solange das Model sich von NewCast vertreten lässt. Bei Zuwiderhandlungen schuldet der Auftraggeber pauschal 20% des jeweiligen Vertragshonorares an NewCast.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Model nur im vorher schriftlich spezifizierten Umgang zu beschäftigen und Fotos nur im vorher spezifizierten Umfang zu nutzen.
(4) Alle Angelegenheiten über Gagenhöhe, Bildrechte und Dienste, die das Model leistet, müssen mit NewCast verhandelt werden und Verabredungen zwischen NewCast und dem Auftraggeber schriftlich fixiert werden. Wenn der Auftraggeber oder der Fotograf oder jede andere Person in ihrem Auftrag oder verbunden mit ihnen die Unterschrift des Models auf jeglichem Dokument oder die mündliche Zusage des Models zu irgendetwas erhält, so ist dies nicht bindend für Model oder NewCast, bis es schriftlich durch NewCast bestätigt wird.
(5) Das Model ist verpflichtet, Anfragen von Fotostudios, Fotografen, Agenturen, werbetreibenden Unternehmen aller Art, die sich als Folge von Aufträgen von NewCast ergeben, zur Buchung an NewCast zu verweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit dem Model keine Nebenabsprachen zu treffen, insbesondere das Model für weitere Aufträge nur über NewCast zu buchen.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Namen, Telefonnummern, Adressen von Models nicht ohne Rücksprache mit NewCast weiterzugeben. Aufträge für das Model, die sich aus unberechtigter Weitergabe solcher Details an Dritte ergeben, gelten als über NewCast gebucht und ziehen entsprechende Agenturhonorar-Forderungen nach sich. Weiterhin wird auf das Datenschutzgesetz zur Speicherung personenbezogener Daten verwiesen.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen und Ergänzungen der Buchungen nur nach vorheriger Absprache mit NewCast vorzunehmen und es zu unterlassen, Models während des Arbeitstages zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(8) Der Auftraggeber leistet keine Zahlungen an das Model direkt. Abrechnung erfolgt durch NewCast.
(9) Bei Zuwiderhandlung gegen 7 und 8, haften Model und Auftraggeber für den durch die Zuwiderhandlung entgangenen Gewinn für NewCast in Höhe der an den Endkunden berechneten Gage.
§3 Buchungsmodalitäten
(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch NewCast eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch NewCast unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und in jedem Fall vorher als solche zu deklarieren. Der Auftraggeber kann eine wetterbedingte Buchung nur bis spätestens 9.30 Uhr am Aufnahmetag NewCast gegenüber absagen. Das Model erhält bei rechtzeitiger Absage als Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Tageshonorars.
§4 Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür maßgebend. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist NewCast unverzüglich mitzuteilen. In jedem Fall verzichten alle Parteien auf die Geltendmachung von jeglichen Ansprüchen gegeneinander.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Bei Annullierungen nach o.g. Fristen hat der Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Gesamthonorars zu leisten. Bei Überschreiten dieser Fristen hat der Auftraggeber grundsätzlich ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des Gesamthonorars zu leisten. Sollten bereits zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel für die Buchung von Anreise, Hotels, etc. entstanden sein, so sind diese Kosten zusätzlich vom Auftraggeber zu tragen.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird NewCast sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
(6) Annulliert der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, hat der Auftraggeber 100% des vereinbarten Vertragshonorars und die entstandenen Spesen zu leisten.
§5 Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagesbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 25% zuzüglich des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) An- und Abreisezeiten (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
(5) Stundenbuchungen werden vertraglich gesondert geregelt.
§ 6 Model - Honorar
Das Model-Honorar setzt sich zusammen aus dem Arbeitshonorar inkl. dem Veröffentlichungs- bzw. Nutzungshonorar, womit zugleich das "Recht am eigenen Bild" abgegolten wird, jedoch nur für die im Vertrag vereinbarten Nutzungs- und Veröffentlichungsformen.
(1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Wäscheaufnahmen wird ein Aufschlag von 50%, bei Aktaufnahmen in Höhe von 100% des Fotomodelhonorars erhoben.
(3) Halbtages- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagesbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagesbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§7 Reisekosten
(1) Reisetageersatz
Die Kosten für An- und Abreise werden gesondert vertraglich geregelt.
(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtages- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen.
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege wenn nicht anders vereinbart. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
§8 Reklamation, Haftung
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend NewCast zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model, ausgenommen Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist NewCast das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie von NewCast aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich, ausgenommen Sondervereinbarungen.
§9 Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die NewCast.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
(4) NewCast haftet nicht für etwaige Nutzungsverletzungen durch Auftraggeber oder Dritte.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, NewCast, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist Dresden.
(2) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
(3) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Dresden.